Umwelthygiene und Hygienekontrolle - Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

  20.04.2026
Online Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen

 

Allgemeine Informationsseite der Stadt Stuttgart/ Gesundheitsamt.

 

Online-Service

Bei der Erstbelehrung nach § 43 IfSG handelt es sich um eine Online-Belehrung (Film und Fragen). Die Anmeldung zur Online-Belehrung ist auf der Service-BW-Seite (öffnet in einem neuen Tab).
Falls Sie Probleme bei der Anwendung, Registrierung oder generelle technische Probleme haben sollten, wenden Sie sich bitte auf der Startseite des Service-Portals ganz unten unter -Kontakt- an die zuständige Stelle. Hier wird Ihr Anliegen schnellstmöglichst bearbeitet.

Hier gehst zur Online Belehrung

 

Vereinfachte Belehrung für ehrenamtlich tätige Personen:
Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen mit einer maximalen Einsatzzeit von drei Tagen jährlich, reicht es, wenn Sie die Vorgaben und Hinweise im  „Merkblatt zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen“ beachten.

 

Quelle: Stadt Stuttgart - Gesundheistamt

Daniel Wall-Massetti